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Neben einer privaten Renten- oder Lebensversicherung kann man sich auch für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) entscheiden, um mit dem Renteneintritt ein zusätzliches laufendes Einkommen zu erhalten. Für alle Formen der Altersvorsorge gilt: Je früher Du hier einsteigst, desto höher ist später Deine Rente.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen. Arbeitnehmer haben zwar ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, aber über deren Form entscheidet allein der Arbeitgeber.
Die bAV bringt erhebliche Vorteile für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber mit sich. Unter anderem sparen Angestellte durch die bAV Sozialabgaben, während Unternehmen durch das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge die Mitarbeiterbindung stärken.
Eine betriebliche ist nicht für alle Angestellte der optimale Weg zu einer sorgenfreien Rente. So kann eine bAV auch mit Nachteilen verbunden sein, wie beispielsweise die fällige Nachbesteuerung mit Beginn der Auszahlungsphase.
Laut der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung beträgt das aktuelle durchschnittliche Rentenniveau etwa 48 % des letzten Bruttogehalts. Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, diese „Haltelinie“ bei 48 % bis mindestens 2031 gesetzlich zu verlängern.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge können die Arbeitnehmer bzw. Versicherten häufig wählen zwischen einer lebenslangen Rente im Alter oder einer teilweisen oder ganzen Kapitalauszahlung zum Renteneintritt. Neben der klassischen Rentenleistung können betriebliche Renten weitere Bausteine bieten. Üblich ist die Todesfallleistung in Höhe der gezahlten Beiträge als Hinterbliebenenrente, wenn die versicherte Person vor Rentenbeginn verstirbt. Zudem kann je nach Anbieter ergänzend dazu eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei sein – für 2025 sind das maximal 7.728 € pro Jahr.
Zudem sind Zahlungen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei – das sind 3.864 € pro Jahr bzw. 322 € pro Monat. Ab 2026 könnte der steuerfreie Höchstbetrag bei etwa 8.112 € im Jahr liegen, mit einem sozialversicherungsfreien Anteil von rund 4.056 € pro Jahr.
Wenn Arbeitnehmer sich auch an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, können sie Sozialabgaben sparen. Denn das, was Arbeitnehmer einzahlen, zahlen sie direkt von ihrem Bruttogehalt ein. Nur was danach übrig bleibt, wird zur Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungen herangezogen.
Noch mehr sparen: Oft sind Angebote, die der Arbeitgeber erhält, günstiger als die auf dem freien Markt verfügbaren, weil hier Gruppentarife und andere Sonderkonditionen ausgehandelt werden können.
Dein Arbeitgeber wählt nicht nur die Form der betrieblichen Altersvorsorge aus, sondern kümmert sich auch um alles, wie Verträge schließen und die vereinbarten monatlichen Beiträge einzahlen. Sehr bequem für Dich.
Die meisten bAV‑Verträge bieten eine garantierte Rente. Da die Beiträge dieser Varianten jedoch in risikoarmen Anlageformen angelegt werden, bringen deren niedrige Zinsen aber auch eine niedrige Rendite.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen. Was seitdem für Neuverträge gilt, wurde ab 2022 auch für bestehende Verträge eingerichtet. Der Gesetzgeber schreibt einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge von mindestens 15 Prozent der Investitionen vor. Aber: Je höher der bezuschusste Arbeitgeberanteil, desto lohnenswerter ist es.
Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge wirken sich nicht auf das Arbeitslosengeld II aus. Außerdem ist die betriebliche Altersvorsorge auch dann sicher, wenn Dein Arbeitgeber insolvent wird.
Verhandeln lohnt sich auch bei der bAV: Beispielsweise kannst Du gleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu abschließen. Gerade Versicherte mit Vorerkrankungen können über eine vom Arbeitgeber ausgehandelten Zusatzbaustein der betrieblichen Altersvorsorge überhaupt an einen Berufsunfähigkeitsschutz gelangen.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet nicht nur Arbeitnehmern Vorteile, sondern dient auch den Arbeitgebern. Zum einen lassen sich mit einem Incentive wie der bAV Mitarbeiter binden und die Motivation durch finanzielle Anreize steigern. Zum anderen profitieren Unternehmen von einer geringeren Steuerlast, da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgabe diese mindern.
Es verwundert nicht, dass Großbetriebe mit Abstand die höchsten Fördersummen für betriebliche Altersvorsorgen an ihre Angestellten ausschütten. Gefördert wird jedoch über alle Unternehmensgrößen hinweg – vielfach auch tariflich geregelt. Dennoch ist die betriebliche Altersvorsorge nicht für alle der optimale Weg zu einer sorgenfreien Rente …
Der wohl größte Nachteil der bAV ist die fällige Nachbesteuerung mit Beginn der Auszahlung(sphase). Gesetzliche krankenversicherte Rentner müssen dann zudem Sozialabgaben zahlen.
Aber: Da der Steuersatz im Alter im Normalfall niedriger liegt, keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind und man ja den Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent erhalten hat, sollte unterm Strich für die allermeisten Versicherten mehr herauskommen, als sie eingezahlt haben.
Schwierig kann es werden, wenn man den Arbeitgeber wechselt, was in der heutigen Gesellschaft viel häufiger ist als früher. Das Ersparte kann man beim Jobwechsel zwar mitnehmen, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber den alten Vertrag übernimmt – was dazu führt, dass man den Vertrag allein weiterführen muss. Ohne den Arbeitgeberzuschuss rentiert sich eine betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht. Gleichzeitig in mehrere Verträge einzuzahlen und dadurch hohe Verwaltungskosten zu verursachen, wirkt sich ebenso negativ auf den Spareffekt aus. Auch eine Kündigung der Betriebsrente ist meist nicht möglich.
Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden dem Bruttogehalt entnommen. Demzufolge werden für diesen Teil des Einkommens auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, was die spätere Rente etwas schmälert. Gleiches betrifft vorher Ansprüche auf Kranken-, Eltern-, und Arbeitslosengeld, die geringer ausfallen.
Arbeitnehmer müssen mitunter Jahrzehnte – zu Beginn der Rente, frühestens ab einem Alter von 62 Jahren – auf die Auszahlung des in der betrieblichen Rente Ersparten warten. So stehen diese „hübschen Sümmchen“ nicht vorher für eine Immobilienfinanzierung oder bei finanziellen Engpässen zur Verfügung.
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