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Die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine Form der privaten oder betrieblichen Vorsorge, bei der über viele Jahre eigenes Kapital aufgebaut und am Kapitalmarkt angelegt wird. Im Rentenalter kann daraus eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination entstehen, je nach Produkt.
Bei einer kapitalgedeckten Altersvorsorge wird das Vermögen wie beim Sparen angehäuft und individuell am Kapitalmarkt angelegt.
Versicherte sind nicht vom Versicherungskollektiv abhängig, da sie sich selbst um ihren Vermögensaufbau kümmern.
Es gibt sowohl staatlich geförderte Produkte der kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie Produkte ohne Zuschüsse.
Neu ab 2027: Mit dem Altersvorsorgedepot fördert der Staat erstmals auch ETF- und Fondssparpläne für die Vorsorge. Die Riester-Rente wird für Neuabschlüsse abgelöst.
Im Gegensatz zu dem Rentensystem mit Umlageverfahren steht die kapitalgedeckte Altersvorsorge, die ergänzend zur GRV abgeschlossen wird. Beim Kapitaldeckungsprinzip wird das Vermögen angehäuft und auf dem freien Kapitalmarkt angelegt, um später daraus eine Renten- oder Kapitalleistung zu beziehen. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung landet das Kapital also nicht in einem großen Topf, wo es dem Versichertenkollektiv zugutekommt. Stattdessen steht das gesamte Kapital ausschließlich dem Versicherten selbst zu. Dieses setzt sich aus dem angesparten Vermögen, erwirtschafteten Renditegewinnen und etwaigen Zinserträgen zusammen.
Wie hoch Deine spätere Leistung ausfällt, hängt von Deinem eingezahlten Kapital, der erzielten Rendite und – je nach Produkt – einem Garantiezins ab. In Niedrigzinsphasen ist es mit garantielastigen Produkten schwerer, Kapital spürbar zu vermehren; dafür bieten sie hohe Planungssicherheit. Genau hier setzen renditeorientierte Fondslösungen an, um die es weiter unten im Artikel geht.
Bei der klassischen, verzinsten Variante erhältst Du eine garantierte Verzinsung. Erwirtschaftet der Versicherer mehr Erträge als für die Garantien nötig, entstehen Überschüsse, die über ein gesetzlich geregeltes Verfahren an Dich weitergegeben werden. Überschüsse erhöhen das Kapital, sind aber nicht garantiert. Deshalb wird zwischen garantierter Leistung (Mindestleistung) und voraussichtlicher Leistung (inkl. Überschüsse) unterschieden.
Verzinste Altersvorsorge mit 37 Jahren Ansparzeit
Monatlicher Beitrag: 100 Euro
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Wertentwicklung
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Kapital (garantiert)
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Kapital (inkl. Überschüsse)
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Rente (garantiert)
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Rente (inkl. Überschüsse)
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|---|---|---|---|---|
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2,5 %
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39.960 €
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60.174 €
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101 €
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217 €
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4,0 %
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39.960 €
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81.901 €
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101 €
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296 €
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Ein entscheidender Vorteil der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Zahlen sie hohe Beiträge ein, werden ihnen diese später auch wieder ausbezahlt. Außerdem sind sie nicht vom Versicherungskollektiv abhängig. Da sich die Versicherungsnehmer selbst um den Vermögensaufbau kümmern, müssen sie nicht darauf vertrauen, dass spätere Generationen die Auszahlung finanzieren können.
Die Vorteile der kapitalgedeckten Zusatzversorgung können aber auch ein Nachteil sein. Denn die Versicherten müssen sich erst einmal selbst darum kümmern, die Beiträge anzusparen. Das erfordert Disziplin und eine vorausschauende Planung. Sparen sie nicht genug Kapital an, reichen die Leistungen im Alter nicht aus. Zudem ist ein frühes Sparen sinnvoll, da so mit weniger Aufwand ein höheres Kapital gebildet werden kann. Junge Menschen möchten sich aber meist noch nicht mit diesem Thema beschäftigen und verpassen dadurch die Chance, eine gute Altersvorsorge mit weniger finanziellem Aufwand zu erzielen.
In den drei Säulen der Altersvorsorge umfasst die kapitalgedeckte Altersvorsorge die Säule zwei (betriebliche Altersvorsorge) und die Säule drei (private Altersvorsorge). Die Produkte können staatlich gefördert sein oder ohne Zuschüsse vom Staat auskommen.
Die Riester-Rente richtet sich an einen förderberechtigten Personenkreis, vor allem gesetzlich Rentenversicherungspflichtige. Die vollen Zulagen gibt es, wenn mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttos eingezahlt werden (mindestens 60 Euro im Jahr). Zulagen fließen für Dich selbst und für kindergeldberechtigte Kinder. Wichtig: Nach der Reform 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr abschließbar – bestehende Verträge genießen Bestandsschutz (mehr dazu in Abschnitt 5).
Die Rürup-Rente (Basisrente) richtet sich an Selbstständige und Gutverdiener und wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Gefördert wird über Steuervorteile, da sich die Beiträge großzügig absetzen lassen.
Die betriebliche Altersvorsorge erhält ihre staatliche Förderung durch die Entgeltumwandlung. Da der Beitrag aus dem Bruttolohn entnommen wird, sinken die Steuern und Sozialabgaben. Allerdings auch der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch die Ansprüche geringer ausfallen. Eine bAV lohnt sich, wenn sich der Arbeitgeber am Vermögensaufbau seiner Angestellten beteiligt.
Die private Vorsorge der dritten Säule punktet mit Flexibilität: meist geringe Mindestbeiträge, freie Wahl zwischen Rente und Kapitalauszahlung, Vererbbarkeit und anpassbare Beiträge. Bei ungeförderten Produkten ist im Rentenbezug zudem nur der Ertragsanteil zu versteuern.
Klassisch war diese Säule entweder eine verzinste Rentenversicherung oder eine fondsbasierte Lösung ohne staatliche Förderung. Das ändert sich grundlegend: Mit der Reform 2027 wird die fondsbasierte private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Wie genau ETF-Sparplan und fondsgebundene Rentenversicherung funktionieren – und wo die neue Förderung ansetzt – liest Du jetzt.
Statt auf einen festen Zins zu setzen, investierst Du bei fondsgebundenen Lösungen in Investmentfonds, häufig kostengünstige, breit gestreute ETFs, die einen ganzen Aktienindex abbilden. Über lange Zeiträume waren so historisch deutlich höhere Renditen möglich als mit klassischen Garantieprodukten. Der Preis dafür: Wertschwankungen. Genau deshalb eignen sich diese Bausteine vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau, bei dem zwischenzeitliche Schwankungen ausgesessen werden können.
Für die Vorsorge gibt es zwei Grundwege mit unterschiedlichem Charakter.
Beim ETF-Sparplan legst Du regelmäßig (z. B. monatlich) einen festen Betrag direkt in Fondsanteile an – in einem Wertpapierdepot, ohne Versicherungsmantel.
Stärken:
Zu bedenken:
Hier liegen dieselben Fonds/ETFs in einem Versicherungsmantel. Du kombinierst also Kapitalmarktchancen mit den Funktionen einer Rentenversicherung.
Stärken:
Zu bedenken:
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Kriterium
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ETF-/Fondssparplan im Depot
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Fondsgebundene Rentenversicherung – Bruttotarif
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Fondsgebundene Rentenversicherung – Nettotarif
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Kosten
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meist niedrig; abhängig von ETF, Depot und Handelskosten
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häufig höher durch Abschluss-, Vertriebs-, Vertrags- und Fondskosten
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keine Abschluss- und Vertriebskosten, niedrigere Vertragskosten; Honorar
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Flexibilität
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sehr hoch
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mittel bis hoch, abhängig vom Tarif
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hoch, abhängig vom Tarif
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Kapitalzugriff
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grundsätzlich jederzeit zum aktuellen Kurs möglich
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Entnahmen oder Kündigung jederzeit möglich
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Entnahmen oder Kündigung jederzeit möglich
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Anlageauswahl
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sehr groß
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auf das Fondsangebot des Versicherers begrenzt
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sehr groß
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Lebenslange Rente
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nein; nur eigener Entnahmeplan möglich
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ja, in der Regel als Option
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ja, in der Regel als Option
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Steuern in der Ansparphase
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Ausschüttungen, Vorabpauschale und realisierte Gewinne können steuerpflichtig sein
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innerhalb des Vertrags grundsätzlich keine laufende Besteuerung; Fondswechsel kostenlos und ohne unmittelbare Besteuerung
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innerhalb des Vertrags grundsätzlich keine laufende Besteuerung; Fondswechsel kostenlos und ohne unmittelbare Besteuerung
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Steuern bei Kapitalauszahlung
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25 % Abgeltungsteuer auf steuerpflichtige Erträge und Gewinne, zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer
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Gewinn wird besteuert; bei erfüllter 12/62-Regel ist grundsätzlich nur die Hälfte des steuerpflichtigen Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz anzusetzen
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Gewinn wird besteuert; bei erfüllter 12/62-Regel ist grundsätzlich nur die Hälfte des steuerpflichtigen Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz anzusetzen
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Steuern bei lebenslanger Rente
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entfällt
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Besteuerung mit dem Ertragsanteil
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Besteuerung mit dem Ertragsanteil
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Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
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keine
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Steuerfreie Auszahlung möglich, Vermögensübertragung mit Veto-Recht und Todesfallverrentung
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Steuerfreie Auszahlung möglich, Vermögensübertragung mit Veto-Recht und Todesfallverrentung
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Fondswechsel
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Rebalancing, Fondswechsel und Umschichtungen können durch Verkäufe Steuern auslösen.
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Besteuerung aufgeschoben. Rebalancing, Fondswechsel und Umschichtungen innerhalb des Vertrags kostenlos möglich und lösen grundsätzlich keine sofortige Besteuerung aus.
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Besteuerung aufgeschoben. Rebalancing, Fondswechsel und Umschichtungen innerhalb des Vertrags kostenlos möglich und lösen grundsätzlich keine sofortige Besteuerung aus.
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Garantien
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keine vertragliche Garantie
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je nach Tarif möglich
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je nach Tarif möglich
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Geeignet für
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kostenbewusste Anleger, die flexibel bleiben und ihre Geldanlage selbst steuern möchten
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Anleger, die den Versicherungsmantel und die Option auf eine lebenslange Rente wünschen
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langfristige Anleger, die Versicherungsmantel und Rentenoption mit separater, transparenter Vergütung verbinden möchten
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Stand: Juli 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Am 29. Mai 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Mit der Reform wird die bisherige Riester-Rente für Neuverträge abgelöst. Gleichzeitig rückt der Kapitalmarkt stärker in den Mittelpunkt. Neu ist vor allem das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ohne vorgeschriebene Beitragsgarantie. Damit können Beiträge chancenorientiert in Fonds und ETFs angelegt werden.
Die Zulage richtet sich künftig nach Deinem Eigenbeitrag:
Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob sich ein weiterer Steuervorteil ergibt. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Die späteren Auszahlungen werden mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert.
Der Ruhestandsbezug ist in der Regel ab 65 möglich. Wählbar sind ein Fondsauszahlplan (läuft frühestens bis zum 85. Geburtstag, danach ggf. lebenslange Rente) oder eine lebenslange Rente.
Parallel ist die Frühstart-Rente geplant: Der Staat zahlt für Kinder ab dem 6. Lebensjahr 10 Euro monatlich in ein Altersvorsorgedepot. Grundlage ist bislang ein Eckpunktepapier; ein Gesetzentwurf wird erwartet. Erst nach finaler Fassung verbindlich darstellen.
Der Markt bietet ein breites Spektrum: von der gesetzlichen Rente über die bAV bis zu geförderten und ungeförderten Fondslösungen. Weil die umlagefinanzierten Ansprüche der GRV für viele kaum noch zum Lebensstandard reichen, ist ergänzendes Vorsorgen entscheidend – und durch die Reform 2027 wird kapitalmarktnahes, gefördertes Sparen so attraktiv wie nie.
Als ungebundener Versicherungsmakler beraten wir Dich produktunabhängig und bundesweit. Gemeinsam finden wir heraus, wie Du Deine Rentenlücke schließt – ob mit ETF-Sparplan, fondsgebundener Rentenversicherung, Netto-Police, dem neuen Altersvorsorgedepot oder einer Kombination. Vereinbare jetzt einen Termin.
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Die Grundzulage richtet sich künftig danach, wie viel Du selbst einzahlst:
Für die Grundzulage musst Du mindestens 120 Euro pro Jahr beziehungsweise 10 Euro pro Monat in den Vertrag einzahlen. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob Dir über die Zulagen hinaus ein weiterer Steuervorteil zusteht
Förderberechtigt sind insbesondere Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, rentenversicherungspflichtige Minijobber und weitere Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch Eltern während der Kindererziehungszeit oder Personen, die Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen pflegen, können dazugehören.
Neu ist, dass der Kreis der Förderberechtigten erweitert wird. Künftig können auch bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem eine mittelbare Förderung über den Ehepartner möglich.
Ja, allerdings gilt die Förderung nicht automatisch für jede Form der Selbstständigkeit. Förderberechtigt sind grundsätzlich Selbstständige mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb oder aus bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Auch Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks, beispielsweise bestimmte Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater, können künftig unmittelbar förderberechtigt sein. Die persönlichen Voraussetzungen sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Über das Altersvorsorgedepot können unter anderem Fonds und ETFs bespart werden. Allerdings kann nicht automatisch jeder beliebige ETF ausgewählt werden. Das Gesetz sieht eine festgelegte Liste zulässiger Anlageformen vor. Welche konkreten Fonds und ETFs zur Verfügung stehen, hängt anschließend vom Angebot und der Vertragsgestaltung des jeweiligen Anbieters ab.
Beim klassischen Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie auf Deine eingezahlten Beiträge. Der Wert des Depots kann daher schwanken und zwischenzeitlich auch unter die Summe Deiner Einzahlungen fallen. Höhere Renditechancen gehen immer mit einem entsprechenden Anlagerisiko einher.
Wie hoch das Risiko ausfällt, hängt unter anderem von den gewählten Fonds, der Aktienquote, der Laufzeit und der verbleibenden Zeit bis zur Auszahlung ab. Wer eine feste Garantie benötigt, kann stattdessen ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen.
Die Kosten hängen vom gewählten Anbieter und vom jeweiligen Vertrag ab. Deshalb sollte nicht nur die staatliche Förderung betrachtet werden, sondern auch, wie stark Vertrags-, Verwaltungs-, Fonds- und mögliche Abschlusskosten die Rendite verringern.
Eine feste Kostenobergrenze gibt es beim Standarddepot: Hier dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent betragen. Die Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch die Vertragskosten sinkt.
Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst Du grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen:
Zu Beginn der Auszahlungsphase ist außerdem eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals möglich. Bei einem Auszahlungsplan kann noch nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vererbt werden. Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen normalerweise mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Die geförderten Auszahlungen werden im Alter mit Deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Dafür bleiben die Wertsteigerungen und Erträge während der Ansparphase steuerfrei.
Ein bestehender Riester-Vertrag muss nicht gekündigt werden. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt ein Bestandsschutz. Du kannst Deinen Vertrag also grundsätzlich mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiterführen.
Alternativ kannst Du mit Deinem bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln oder das vorhandene Kapital in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bereits erhaltene Förderung muss bei einem ordnungsgemäßen Wechsel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom bestehenden Vertrag, den Garantien, den Kosten und Deiner persönlichen Förderung ab. Eine pauschale Empfehlung wäre deshalb nicht sinnvoll.
Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Beitragsgarantie aus. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes chancenorientiert in Fonds und ETFs investiert werden. Den höheren Renditemöglichkeiten stehen stärkere Schwankungen und mögliche Verluste gegenüber.
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Das Geld wird in zwei vorab festgelegte Fonds investiert: einen chancenorientierten und einen vorsichtigeren Fonds. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent betragen.
Das Garantieprodukt richtet sich eher an sicherheitsorientierte Anleger. Je nach Vertrag garantiert der Anbieter zum Ende der Ansparphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Eine Garantie von 80 Prozent lässt mehr Spielraum für chancenreichere Anlagen als eine vollständige Beitragsgarantie.
Streng genommen handelt es sich nicht um drei vollständig getrennte Produktkategorien: Das Standarddepot ist eine besondere und vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots.
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